Die folgenden Teilnahmebedingungen gelten für das SC Jugend- und Hundlager 2026 in Segnas (GR) und werden mit der Anmeldung verbindlich anerkannt.

Stand: 13. Mai 2026 — Version 2026.1

1. Teilnahmevoraussetzungen

  • Teilnehmen können Jugendliche zwischen 10 und 20 Jahren.
  • Der Hund sollte zum Zeitpunkt des Lagers ca. ein Jahr alt sein.
  • Jüngere Kinder oder jüngere Hunde können nur in Absprache mit der Lagerleitung teilnehmen.
  • Wer keinen eigenen Hund mitbringen kann, dem kann die Lagerleitung in Ausnahmefällen einen Hund vermitteln (Leihhund).

2. Lagerkosten und Zahlung

  • Lagerbeitrag 1. Kind: CHF 380.—.
  • Jedes weitere Kind derselben Familie: CHF 290.—.
  • An- und Rückreise erfolgen individuell und auf eigene Kosten.
  • Der Lagerbeitrag ist bis spätestens vor Lagerbeginn auf folgendes Konto zu überweisen:
    IBAN CH03 8080 8003 8504 9575 4
    Begünstigt: SC Jugend- und Hundlager, Reutli 10, 9517 Mettlen.
  • Die Verbindlichkeit der Anmeldung hängt nicht vom Zahlungseingang ab (siehe Ziffer 9).
  • Spenden (Bargeld oder Kuchen — nach Anmeldung) sind willkommen.

3. Annullationsbedingungen

  • Eine Annullations-Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
  • Bei Abmeldung nach dem 31. Mai 2026 wird eine Schadenersatzpauschale von CHF 200.— geschuldet, bei Abmeldung nach dem 30. Juni 2026 der volle Lagerbeitrag (Art. 161 OR).
  • Wird eine geeignete Ersatzperson gestellt, die von der Lagerleitung akzeptiert wird, entfällt die Pauschale.
  • Bei nachgewiesenem Härtefall (insbesondere Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie, Beleg/Arztzeugnis erforderlich) reduziert sich die Pauschale auf die nachweislich entstandenen Kosten. Der Nachweis eines tieferen tatsächlichen Schadens bleibt der anmeldenden Partei vorbehalten (Art. 163 Abs. 3 OR).
  • Eine vorzeitige Abreise während des Lagers ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss vor Lagerbeginn mit der Lagerleitung abgesprochen werden. In diesen Fällen ist der gesamte Lagerbeitrag fällig.
  • „Heimweh" ist kein Grund für die vorzeitige Beendigung des Lagers; eine dennoch vorgenommene vorzeitige Abreise lässt die Pflicht zur Zahlung des Lagerbeitrags unberührt.

4. An- und Abreise

  • Ankunft: Sonntag, 19. Juli 2026, 09:45–10:15 Uhr.
  • Abreise: Samstag, 25. Juli 2026, 10:45–11:15 Uhr.
  • Wer mit dem öffentlichen Verkehr anreist, wird am Bahnhof Segnas abgeholt (Treffpunkt 10:30 Uhr; Zugankunft 10:20 oder 10:26 Uhr).

5. Verhalten während des Lagers

  • Die Kurssprache ist Deutsch; einige Leiter:innen sprechen auch Französisch oder Italienisch.
  • Ich halte mich an die Lagerordnung und unterstütze andere Teilnehmende.
  • Ich verzichte während des Lagers auf Alkohol, Tabak und andere Suchtmittel. Konsum oder Besitz führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Lager. Die Eltern werden umgehend informiert und organisieren die Heimreise auf eigene Kosten; ein Anspruch auf Rückerstattung des Lagerbeitrags besteht in diesem Fall nicht.
  • Mobiltelefone und elektronische Geräte sind nicht erwünscht. Die Lagerleitung kann sie zur sicheren Aufbewahrung übernehmen; sie werden in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt und am Lagerende zurückgegeben. In Notfällen ist die Lagerleitung jederzeit erreichbar. Für leichte Fahrlässigkeit beim Verlust mitgebrachter Geräte wird die Haftung wegbedungen; bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet die Lagerleitung nach Gesetz (Art. 100 OR).
  • Essen ist in den Schlafzimmern nicht gestattet.

6. Mein Hund

  • Mein Hund ist entwurmt, geimpft und gesund. Während des Lagers ist er weder läufig noch trächtig.
  • Eine Kopie des aktuellen Impfausweises mit gültiger kombinierter Impfung sowie der Chipnummern-Nachweis sind der Anmeldung beizulegen oder bis Lagerbeginn nachzureichen.
  • Mein Hund und ich sind haftpflicht- und unfallversichert (über die elterliche Versicherung). Schäden, die der mitgebrachte Hund Dritten oder der Lagerinfrastruktur zufügt, gehen zu Lasten der Tierhalter:innen (Art. 56 OR).
  • Während Ruhephasen und in der Nacht werden die Hunde im Hundestall in eigenen Hundeboxen untergebracht. Eine Boxen-Gewöhnung muss vor dem Lager stattgefunden haben. Stoff-/Softboxen sind nicht zugelassen. Wer ohne zugelassene Hundebox anreist, kann auf eigene Kosten eine Leihbox erhalten oder muss den Hund auf eigene Kosten heimreisen lassen.
  • Auf Spaziergängen werden die Hunde aus Sicherheitsgründen nicht von der Leine gelassen.
  • Bei Erkrankung oder Verletzung des Hundes informiert die Lagerleitung die Eltern unverzüglich. In akuten Notfällen ist die Lagerleitung berechtigt, eine tierärztliche Erstversorgung zu veranlassen; die Tierarztkosten gehen zu Lasten der Eltern bzw. Tierhalter:innen.

7. Verpflegung

  • Für das leibliche Wohl der Teilnehmenden sorgt das Küchenteam.
  • Das Futter für den Hund bringe ich für die gesamte Lagerdauer selbst mit; es wird kein Lagerfutter zur Verfügung gestellt. Reist die teilnehmende Person ohne ausreichendes Hundefutter an, beschafft die Lagerleitung Ersatz auf Kosten der Eltern.

8. Foto- und Videoaufnahmen

  • Während des Lagers entstehen Foto- und Videoaufnahmen. Die Verwendung dieser Aufnahmen für den Lagerblog auf sc-jugendlager.ch, für Zeitungsartikel oder weitere Öffentlichkeitsarbeit ist nur mit der im Anmeldeformular erteilten Einwilligung zulässig.
  • Wer keine Veröffentlichung wünscht, gibt im Anmeldeformular „Nein" an. Solche Aufnahmen werden in einem geschützten Bereich abgelegt und sind nur der Lagerleitung intern zugänglich.
  • Aufnahmen mit Veröffentlichungs-Einwilligung können zur Dokumentation der Vereins- und Lagergeschichte zeitlich unbegrenzt archiviert und veröffentlicht bleiben, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen. Du kannst der weiteren Veröffentlichung jederzeit widersprechen — Details siehe Datenschutzerklärung.

9. Anmeldung und Verbindlichkeit

  • Mit dem Absenden des Anmeldeformulars erkläre ich gemeinsam mit meinen Eltern, dass wir mit diesen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung einverstanden sind.
  • Die Anmeldung ist mit dem Absenden des Formulars verbindlich; eine spätere Bezahlung oder Bestätigung durch die Lagerleitung ist für die Verbindlichkeit nicht erforderlich.
  • Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Anmeldung nur wirksam, wenn die im Formular separat ausgewiesene Bestätigung durch eine:n Inhaber:in der elterlichen Sorge erfolgt ist (Art. 19 ZGB i. V. m. Art. 304 ZGB). Die Zahlungspflicht trifft die anmeldende Person und subsidiär die sorgeberechtigten Personen.
  • Die Lagerleitung bestätigt den Eingang der Anmeldung separat per E-Mail. Diese Bestätigung dient der Information, nicht dem Vertragsschluss.

10. Notfallkontakt und Kommunikation

  • Während des Lagers ist die Lagerleitung in dringenden Fällen erreichbar unter +41 78 620 55 04 (Maya Altorfer, Lagerleitung).
  • Post an Teilnehmende:
    Jugend + Hund Lager
    „Name des Kindes"
    Lagerhaus Alpina
    7186 Segnas

11. Medizinische Notfall-Vollmacht

  • Die sorgeberechtigten Personen ermächtigen die Lagerleitung, im medizinischen Notfall die erforderliche Erstversorgung der teilnehmenden Person zu veranlassen (Beizug von Arzt, Spital oder Sanität) und die Sorgeberechtigten unverzüglich zu kontaktieren. Eltern erteilen diese Vollmacht ausdrücklich im Anmeldeformular.

12. Datenschutz

  • Die im Anmeldeformular erhobenen Daten werden nach den Vorgaben des revDSG verarbeitet. Gesundheitsbezogene Angaben (Allergien, Medikamente) sind besonders schützenswerte Personendaten und werden nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung im Anmeldeformular bearbeitet (Art. 6 Abs. 7 lit. a revDSG). Details — insbesondere zu Auftragsbearbeitern, Aufbewahrung und deinen Rechten — findest du in der Datenschutzerklärung.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

  • Auf diese Teilnahmebedingungen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
  • Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Sitz des Vereins (9517 Mettlen, Kanton Thurgau); zwingende Bestimmungen zum Konsumentengerichtsstand (Art. 32, 35 ZPO) bleiben vorbehalten.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  • Änderungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Textform und werden auf sc-jugendlager.ch/teilnahmebedingungen publiziert.

Stand dieser Teilnahmebedingungen: 13. Mai 2026 (Version 2026.1).